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Ausgleich für Überstunden

Luxemburg/Halle (dpa/ND). Wer im öffentlichen Dienst ständig länger als in Europa erlaubt im Einsatz sein muss, hat Anspruch auf Freizeit oder Geld. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-429/09). Im konkreten Fall hatte ein Feuerwehrmann der Stadt Halle geklagt, der als Fahrzeugführer beim Brandschutz laut Dienstplan im Schnitt pro Woche 5...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/184995.ausgleich-fuer-ueberstunden.html

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