Kampf um Grünflächen
Gericht stoppt Bebauung im Hinterhof
Hoffnung für die Mieter nicht nur am Kollwitzplatz: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat jetzt ein Bauprojekt in der Kollwitzstraße 42 gestoppt. Dort errichtet ein Investor, orientiert an der ursprünglichen Bebauung, seit diesem Jahr einen Neubau mit Quer- und Seitenflügel. Gegen die Baugenehmigung zog der Eigentümer des Nachbargrundstücks vor Gericht, weil die Nachbargebäude verschattet und der grüne Innenhof zerstört würde.
Nachdem das Verwaltungsgericht die Klage noch abwies, hob das OVG diese Entscheidung jetzt auf. Der begrünte Innenbereich dürfe nicht nur als (noch) unbebaute Fläche begriffen werden, deren Bebauungsmöglichkeiten sich an dem vorhandenen Bestand misst, sondern als »eigenständige städtebauliche Qualität...
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