Schweizer für Abschiebungen ohne Gnade

Mehrheit bei Volksabstimmung für nationalkonservativen Vorstoß gegen »kriminelle Ausländer«

  • Steffen Klatt, St. Gallen
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Wer in der Schweiz ein Kapitalverbrechen begeht oder sich Sozialhilfe erschleicht, wird in Zukunft aus dem Land abgeschoben. Das hat am Sonntag eine Mehrheit der stimmberechtigten Eidgenossen beschlossen. »Ausländerkriminalität« war das große Thema im Wahlkampf.

Im europäischen Wettrennen um das schärfste Ausländerrecht hat die Schweiz immer weit vorn gelegen. Nun setzt sie sich in einem Punkt sogar an die Spitze: Ausländer, die wegen einer schwereren Straftat rechtskräftig verurteilt sind, verlieren künftig ihr Aufenthaltsrecht in dem Land.

Eine entsprechende Vorlage der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP) wurde am Sonntag in einer Volksbefragung mit einer Mehrheit von 53 Prozent beschlossen. Eine so harte Regelung, wie sie nun in der Schweiz eingeführt wird, kennt kein anderes Land in Europa.

Der Zwang zur sogenannten Ausschaffung gilt aber nicht nur beispielsweise für verurteilte Mörder oder Vergewaltiger. Er wird auch bei Delikten wie Drogenhandel oder Einbruch, die oft unter Kleinkriminalität fallen, angewandt. Er gilt zudem ebenso bei missbräuchlichem Bezug von Sozialleistungen.

Obendrein verlieren die Betroffenen nicht nur die Aufenthaltsgenehmigung. Gegen ...


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