Wieder richtig weggeschlossen

Die Strafrechtsreform wird viele zufriedenstellen, menschenrechtlich in Ordnung ist sie nicht

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Koalition hat zusammen mit der SPD Änderungen bei der Sicherungsverwahrung beschlossen. Entschärft wurde sie kaum.

Sicherungsverwahrte bleiben drin.
Sicherungsverwahrte bleiben drin.

Die Koalition hat sich Zeit gelassen. Es hat ein Jahr gedauert, bis sie auf Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) reagiert hat, wonach ein Teil der Sicherungsverwahrten in Deutschland freigelassen werden muss. Denn ihre Haft war nachträglich verlängert worden – ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Bei der Sicherungsverwahrung (SV) müssen besonders gefährliche Straftäter nach Verbüßen ihrer Haft im Gefängnis bleiben – so soll die Allgemeinheit vor ihnen beschützt werden. Sie kann auch bei Jugendlichen verhängt werden.

In den vergangenen Monaten war es zunächst den Gerichten überlassen, über den Umgang mit den rund 80 vom EGMR erfassten Sicherungsverwahrten zu entscheiden. Sie taten das sehr unterschiedlich. Einige wurden freigelassen, rund um die Uhr überwacht von dutzenden Beamten. Dieser Tage heizte der Fall eines gerade erst entlassenen Sexualstraftäters die Debatte noch einmal an. Er soll ein ze...


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