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Auch in Wasserpfeifenbars

Rauchverbot

Das strikte Rauchverbot in Bayern ist auch für spezielle Wasserpfeifenbars verfassungsgemäß. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in einem am 20. Oktober 2010 veröffentlichten Beschluss klar, mit dem schon im August ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines Bistroinhabers abgelehnt worden war. Die strikte Neufassung des Rauchverbots verletze den Antragsteller nicht in seinen Grundrechten, so die Karlsruher Richter.

In Bayern gilt seit dem 1. August 2010 die bundesweit strengste Regelung zum Schutz von Nichtrauchern. Die zuvor bestehenden Ausnahmen etwa für Bierzelte und kleine Einraumgaststätten wurden dabei ebenso gestrichen wie die Möglichkeit, Nebenräume für Raucher einzurichten. In Bayern sind von der Neuregelung auch etwa 500 sogenannte Shisha-Cafés für Wasserpfeifen betroffen. Der türkische Kläger aus ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/185889.auch-in-wasserpfeifenbars.html

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