Nur bei einem falschen Gutachten Klage möglich

Schadensersatzklagen

Für Schadensersatzklagen gegen Gerichtssachverständige gibt es hohe Hürden. Ein Sachverständiger kann nur dann wegen eines falschen Gutachtens verklagt werden, wenn schon im Prozess mit allen Mitteln gegen das Gutachten vorgegangen wurde. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 19. November 2010 hervor, das am 22. November 2010 veröffentlicht wurde (Az. 281 C 34656/08).

In dem zugrundeliegenden Fall ging es um ein Sachverständigengutachten über ein ...


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