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Rechtsirrtümer

Unterhalt

Die Notarkammer in Bremen weist auf Rechtsirrtümer zum Familienrecht im Zusammenhang mit einer Scheidung hin: Es ist falsch, dass es nach dem dritten Geburtstag des jüngsten Kindes keinen Ehegattenunterhalt mehr gibt. Auch danach ist die Fremdbetreuung des Kindes im Hort, Kindergarten oder bei einer Tagesmutter der Eigenbetreuung gleichgestellt, wenn das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet wird. Da...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/185899.rechtsirrtuemer.html

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