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Wohnungseigentümer – muss einer für alle zahlen?

Kommunalabgaben / Länderrecht

Zahlt die Eigentümergemeinschaft die Gebühren für Wasser, Abwasser, Straßenreinigung oder Abfallbeseitigung nicht pünktlich, kann es für einzelne Eigentümer teuer werden. Ob ein Eigentümer gesamtschuldnerisch für alle haften muss oder, wie im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgesehen, nur in Höhe seines Miteigentumsanteils, hängt wesentlich vom Kommunalabgabengesetz (KAG) des jeweiligen Bundeslandes ab.

So kann in Nordrhein-Westfalen ein Eigentümer stellvertretend für alle zur Kasse gebeten werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2010 (Az. IX ZR 127/09) ist es auf Grundlage des Kommunalabgabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG-NW) möglich, jeden Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner zu verpflichten. Die BGH-Richter gaben einem Entsorgungsbetrieb Recht, der die gesam...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/185903.wohnungseigentuemer-n-muss-einer-fuer-alle-zahlen.html

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