Verteilung nach individuellem Verbrauch und nach dem Anteil an der Wohnfläche

Leserfrage zu Heizkosten

Der Vermieter teilte mit, dass er im Abrechnungsjahr 2011 die Verteilung der Heizkosten auf die Mieter ändern will. Bisher wurden 30 Prozent der Kosten nach dem Anteil an der Wohnfläche des Hauses und 70 Prozent nach dem individuellen Verbrauch aufgeteilt. Künftig sollen die Kosten nach dem Verhältnis 50 Prozent Wohnfläche und 50 Prozent individueller Verbrauch aufgeteilt werden. Ist das zulässig?
Frank K., Berlin

Ja, der Mieter muss diese einseitige Änderung, wenn sie denn begründet wurde, hinnehmen. Mit der Änderung der Heizkostenverordnung ab dem 1. Januar 2009 hat der Gesetzgeber die bisher nur in engen Grenzen mögliche Änderung des Verteilerschlüssels gelockert.

Vermieter durften bis dahin den Abrechnungsschlüssel nur in den folgenden Fällen einmal ändern: nach der erstmaligen Festlegung vor dem Ablauf von drei Abrechnungszeiträumen, bei der Einführung von Nutzergruppen oder nach baulichen Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von...


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