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Volle Wohnkosten, auch wenn man selbst verreist

Hartz IV (1)

Verreist ein verheirateter oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebender Hartz-IV-Empfänger für einige Monate, muss das Jobcenter dem anderen Ehegatten auch weiterhin die vollen Unterkunftskosten erstatten.

Zu beachten ist allerdings: Erst nach sechs Monaten darf die Behörde den verbliebenen Ehegatten zu einer Senkung der Wohnkosten auffordern, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Urteil vom 19. Oktober 2010 feststellte. Dann hat der Hartz-IV-Empfänger weitere sechs Monate Zeit, um sich eine günstigere Wohnung zu suchen. Im verhandelten Fall bezogen der Kläger und sein Lebenspartner H...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/185919.volle-wohnkosten-auch-wenn-man-selbst-verreist.html

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