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Rechtsfrage

Versetzung an anderen Dienstort rechtens

Ein Arbeitgeber darf bei einem »Arbeitskräfteüberhang« einen Beschäftigten an einen anderen Dienstort versetzen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem jüngst bekannt gewordenen Urteil. Der Arbeitgeber muss danach auch keine Änderungskündigung vornehmen (Az.: 11 Sa 213/10). Das Gericht wies die Klage eines Arbeitnehmers ab. Zu dessen Aufgaben zählt die Reinigung von ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/186121.rechtsfrage.html

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