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Schadensersatz stark reduziert
Internet-Tauschbörse
Ein Jugendlicher, der zwei Lieder in einer Internet-Tauschbörse eingestellt hat, muss den Musikverlagen nicht 600 Euro, sondern nur 30 Euro Schadensersatz zahlen, entschied das Landgericht Hamburg (Az. 308 O 710/09).
Experten sehen in dem Urteil einen deutlichen Dämpfer für die Musikindustrie und ihre Abmahnanwälte. Die Rechteinhaber hätten in der Vergangenheit sogar versucht, vor deutschen Gerichten Schadensersatzforderungen von bis zu 2000 Euro pro Datei zu erstreiten. Im verhandelten Fall ging es darum, dass ein 16-Jähriger im Jahr 2006 zwei Lieder – »Engel« von Ramstein und »Dreh' dich nicht um« von ...
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