Streit der Ehefrauen um die Lebensversicherung

Erbrecht

Im hier geschilderten Erbrechtsfall geht es um den Streit der Ehefrauen um die Lebensversicherung des Mannes.

Das Landgericht Coburg hat die Klage der ersten Ehefrau eines Versicherungsnehmers gegen die Versicherung ihres Ex-Ehemannes abgewiesen, nachdem diese die Versicherungsleistung an die zweite Ehefrau ausgezahlt hatte, da der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht verheiratet war und deswegen davon auszugehen sei, dass im Todesfall der jeweilige Ehepartner zu diesem Zeitpunkt als Bezugsberechtigter anzusehen ist.

Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht, Michael Henn, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (DANSEF).

Der verstorbene Ex-Ehemann der Klägerin schloss 1975 im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses als Direktversicherung eine Lebensversicherung ab. 1978 heiratete er die Klägerin. Die Ehe wurde 1994 geschieden. Im September 2002 heiratete der Ex-Ehemann erneut. Als er später verst...


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