Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Wenn der Architekt nicht richtig kontrolliert

Baumängel 2

Wer einen Architekten mit der Überwachung eines Bauprojekts beauftragt, darf sich darauf verlassen, dass dieser alle Arbeiten kontrolliert. Stellt sich später heraus, dass dies nicht vollständig der Fall war, müsste der Architekt auf seine Kosten eventuelle Mängel von nicht kontrollierten Arbeiten beseitigen.

Dies gilt auch noch nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von fünf Jahren seit Abnahme der Bauarbeiten. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. VII ZR 46/09) weist die Wüstenrot Bausparkasse hin. Im entschiedenen Fall hatte ein Architekt die Sanierung eines Altbaus überwacht. Jedoch erst acht Jahre später stellte sich heraus, dass eine Dampfsperre nicht wie geplant ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/186453.wenn-der-architekt-nicht-richtig-kontrolliert.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.