Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Unwirksame Klausel bleibt unwirksam

Schönheitsreparaturen

Ein Vermieter hatte in seinen Mietverträgen eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel verwendet. Es ging um starre Fristen. In Folge der Unwirksamkeit ist der Vermieter nunmehr selbst zu Schönheitsreparaturen verpflichtet. Um das zu umgehen, wollte er die Mieter für eine Änderung des Mietvertrages gewinnen. Nach dieser neu formulierten Klausel hätten sie die Arbeiten zu übernehmen – und zu bezahlen.

Die Mieter gingen darauf nicht ein. Sie lehnten die Änderung im Mietvertrag ab. Im Jahre 2005 ließen sie Schönheitsreparaturen in Bad und Küche ausführen und verrechneten die Kosten mit der laufenden Miete. Der Vermieter war damit nicht einverstanden und verklagte die Mieter. Erwartungsgemäß verlor er diesen Prozess vor dem Amtsgericht Frankfurt/Oder. Die angestrengte Berufung des Vermieters nahm ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/186459.unwirksame-klausel-bleibt-unwirksam.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.