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Keine Rückkehr in die GKV?

Unterschiedliche Hartz-IV-Urteile

Sind ehemalige privat krankenversicherte Selbstständige auf Hartz IV angewiesen, haben sie keinen Anspruch auf Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem am 18. Oktober in Essen bekanntgegebenen Beschluss entschieden. Dem Arbeitslosen sei in diesem Fall eine private Versicherung zum Basistarif zuzumuten, entschied das LSG.

In dem verhandelten Fall kündigte der Selbstständige 2007 noch während seiner beruflichen Tätigkeit als Selbstständiger seine private Krankenversicherung. Seitdem war er nicht mehr krankenversichert. Mit seinem späteren Arbeitslosengeld-II-Antrag wollte er nun in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Die gesetzlichen Vorschriften würden zwar vorsehen, dass Selbstständige bei Arbeitslosigke...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/186465.keine-rueckkehr-in-die-gkv.html

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