Christliche sind nicht mehr im Geschäft

Bundesarbeitsgericht spricht unternehmerfreundlicher Gewerkschaft Tariffähigkeit ab

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt stellte gestern fest, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Den Arbeitgebern könnten Nachzahlungen an die Sozialkassen in Milliardenhöhe drohen.

Diese Entscheidung kann ob ihrer möglichen Folgen fast historisch genannt werden. Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) ist die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig. Künftig darf sie keine Tarifverträge mehr abschließen. Die Richterinnen und Richter des ersten Senats entsprachen damit am Dienstagnachmittag einem Antrag des Landes Berlin und der Dienstleitungsgewerkschaft ver.di. Die hatten die Feststellung der Nicht-Tariffähigkeit der CGZP bereits 2009 beantragt und vor dem Berliner Arbeits- und auch Landesarbeitsgericht Recht bekommen. »Nicht tariffähig« ist eine sich Gewerkschaft nennende Organisation dann, wenn ihr die Sozialmächtigkeit fehlt, also die Fähigkeit, Forderungen im Arbeitskampf durchsetzen zu können – und das auch zu wollen.

Der Beschluss des BAG, in dem auch die Tarifzuständigkeit von ver.di in der Leiharbeitsbranche festg...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.