Zweifel beseitigt der Geheimdienst

Bund erläutert strittige Extremismusklausel

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Der Verfassungsschutz entscheidet im Zweifelsfall, mit welchen Partnern staatlich geförderte Demokratieprojekte künftig zusammenarbeiten dürfen. Das ergibt sich aus Erläuterungen des Bundesministeriums für Soziales zur strittigen Extremismus-Klausel.

In Sachsen wurde sie bei der Verleihung des Demokratiepreises bereits angewendet: Bei Förderprogrammen des Freistaats wie auch im Bund soll ab Januar eine Klausel eingeführt werden, mit der sich die Empfänger von staatlichen Zuschüssen nicht nur selbst zur freiheitlichen Grundordnung bekennen, sondern auch für die Grundgesetztreue ihrer sämtlichen Projektpartner verbürgen müssen. Bei den Initiativen und Vereinen sorgt die Extremismusklausel für erhebliche Verunsicherung. Nun hat das Bundes-Sozialministerium auf Anfrage der LINKEN einige Erläuterungen zur Anwendung gegeben.

Bei Verstößen Geld zurück

Demnach wird künftig den Verfassungsschutzbehörden eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Frage zukommen, welche Partner für eine Zusammenarbeit geeignet sind – und ob Vereine und Initiativen durch unliebsame Kooperationen womöglich gegen die Klausel verstoßen haben. Gebe es Hinweise auf solche Verstöße, würden diese vom Sozialmin...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.