Ladenöffnung an Sonntagen eingeschränkt

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Potsdam (epd/dpa). In Brandenburg gilt ab 2011 ein neues Ladenöffnungsgesetz. Danach dürfen unter den wie bisher höchstens sechs verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen im Jahr künftig nicht mehr als zwei Adventssonntage sein. Das Gesetz wurde am Donnerstagabend vom Landtag verabschiedet. Mit der Neuregelung kommt das Parlament den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2009 nach. Bisher waren in Brandenburg vier verkaufsoffene Adventssonntage möglich. Dies wurde vor einem Jahr nach einer Klage der Kirchen gegen die Berliner Ladenschlussregelungen für verfassungswidrig erklärt.

Die bisherige zeitliche Einschränkung für die verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage auf 13 bis 20 Uhr wird beibehalten. Gedacht war zuerst an bis zu sieben zusammenhängende Stunden zwischen 11 und 20 Uhr. Doch die Kirchen hatten dies kritisiert, da so auch die Gottesdienste am Sonntagvormittag betroffen gewesen seien. Abweichend vom ursprünglichen Gesetzentwurf können Geschäfte künftig auch an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen öffnen, etwa an einem auf den Montag fallenden 3. Oktober und dem davorliegenden Sonntag. Genehmigungen für verkaufsoffene Sonntage dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt werden. Für Karfreitag, die Oster- und Pfingstsonntage, den Volkstrauertag, den Totensonntag sowie die Weihnachtsfeiertage dürfen keine Verkaufsgenehmigungen erteilt werden. Das Bußgeld für Verstöße gegen die Vorschriften wird von 500 auf 5000 Euro erhöht.

Dem Handel geht das neue Ladenöffnungsgesetz nicht weit genug. Die vom Gericht eingeräumten Spielräume seien nicht ausgeschöpft, rügte der Handelsverband. Es sei weiter mit spürbaren Kaufkraftabflüssen nach Berlin zu rechnen. Denn dort dürfen an maximal zehn Sonntagen Geschäfte öffnen.

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