Bolivien dekolonisiert seine Justiz

Eine Gesetzesnovelle stärkt die traditionelle Rechtsprechung indigener Gemeinden

  • Benjamin Beutler
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Bolivien stärkt die indigene Rechtssprechung innerhalb seines Justizsystems. Nur die von der Bewegung zum Sozialismus (MAS) dominierte Abgeordnetenkammer muss dem Senatsvorschlag noch zustimmen.

Die drei Pfeiler der »Neugründung Boliviens« stehen längst: Landreform, Nationalisierung der Rohstoffe und die neue Verfassung. Der Prozess der Neugründung hält freilich an. So verspricht die Verfassung die »Dekolonisierung der Justiz«, Artikel 179 stellt die indigene Rechtsprechung der gewöhnlichen Gerichtsbarkeit gleich. Um diesen Grundsatz mit Inhalt zu füllen, tagte vier Monate lang eine Expertenkommission des Senats, die sich aus Vertretern von Parteien, sozialen Bewegungen und Indígenen-Verbände zusammensetzte. Sie beriet über die juristischen Feinheiten zur »indigenen, originären und bäuerlichen Justiz«.

Am vergangenen Mittwoch war es soweit. »Das Gesetz kann an die Abgeordnetenkammer weitergereicht werden«, gab Senatspräsident René Martínez (MAS) bekannt. Die Rede war vom »Gesetz zur Abgrenzung der Gerichtsbarkeit«.

Vorgesehen ist eine Vierteilung der Zuständigkeiten. Als Hüter der Verfassung wacht weiterhin das Oberste Verfass...


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