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Anwohner zu Winterdienst verpflichtet?

Wie weit reicht die Pflicht von Grundstückseigentümern, den Schnee vor ihrer Haustür zu räumen? Diese Frage klärte pünktlich zum Wintereinbruch die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam. Bewohner aus den Gemeinden Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming) und Seddiner See (Potsdam-Mittelmark) hatten sich gegen Auflagen ihrer Kommunen gewehrt, wonach sie verpflichtet sind, den Winterdienst zu übern...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/186971.anwohner-zu-winterdienst-verpflichtet.html

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