Unterhaltspflichtigen bleibt mehr Geld

Unterhaltsrecht für 2011

Getrennt lebende Väter können ab Januar 2011 mehr Geld für sich selbst behalten. Das ergibt sich aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle für 2011, die das Oberlandesgericht Düsseldorf am 30.November 2010 bekanntgab. Danach erhöht sich der sogenannte Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern oder Schülern bis 21 Jahre um 50 auf mindestens 950 Euro. Die Tabellenwerte für die Unterhaltszahlungen selbst bleiben unverändert. Die Anhebung des Selbstbehalts soll dazu dienen, dass der Unterhaltspflichtige besser entlastet wird. Sie wird jedoch dazu führen, dass angesichts des geringen Nettoeinkommens die Anzahl der Mangelfälle steigt und damit auch die Sozialhilfezahlungen für minderjährige Kinder.

Die Düsseldorfer Tabelle wird seit 1962 von den Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Sie wird aber bundesweit zur Berechnung von Unterhaltspflichten herangezogen. In den östlichen Bundesländern wird sie um zusätzliche niedrige Einkommensstufen nach der Berliner Tabelle ergänzt.

Mit der Erhöhung des Selbstbehalts reagierten Familienrichter auf die Entwicklung des Existenzminimums und die geplante Anhebung der Hartz-IV-Regelleistung um fünf Euro. Der sogenannte Selbstbehalt als »unterste Opfergrenze« wird von 900 auf 950 Euro im Monat angehoben. Die 950 Euro Selbstbehalt gelten bei einem Nettoeinkommen bis 1500 Euro. Bei einem Nettoeinkommen von 2500 Euro kann der Unterhaltspflichtige mindestens 1250 Euro für sich behalten, bei 5000 Euro 1850 Euro.

Die zustehenden Unterhaltszahlungen richten sich nach dem Alter der Kinder und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Die Tabellenwerte liegen hier unverändert zwischen 317...


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