Bewegungsmelder

Strafe gegen Kriegsgegnerin wurde bestätigt

Berlin (ND-Dreib). Wann ist Widerstand gegen den Afghanistan-Krieg durch einen übergesetzlichen Notstand gerechtfertigt? Das Amtsgericht Berlin-Moabit wurde am Freitag letzter Woche zum Ort sensibler Fragen der deutschen Außenpolitik.

Das Gericht bestätigte eine Ordnungsstrafe von 200 Euro wegen Verstoß gegen die Hausordnung des Bundestages. 15 Jahre bewaffneter Auslandseinsätze wurden im vergangen Jahr mit einer Ausstellungseröffnung gefeiert, bis hunderte Flugblätter sowie rosa Badelatschen geworfen wurden (Foto: indymedia). Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) stand dabei am Rednerpult. Rufe für den Abzug aus Afghanistan und gegen die deutsche Rüstungsindustrie waren zu hören. Der Staatsanwalt sah die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten. Ordnungsgemäße Arbeitsabläufe müssten gewährleistet sein. Eine Ordnung, d...


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