Test für Embryos nur im Einzelfall

Entwurf eines Gesetzes über die Präimplantationsdiagnostik vorgestellt / Bundestag gespalten / Nur ein Gesetzentwurf will Totalverbot

  • Steffen Schmidt
  • Lesedauer: ca. 5.5 Min.

Nachdem im Juli der Bundesgerichtshof in einem Urteil klargestellt hatte, dass, anders als bislang angenommen, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht in jedem Falle durch das Embryonenschutzgesetz verboten ist, gibt es nun mehrere Initiativen von Bundestagabgeordneten, die PID gesetzlich zu regeln. Der erste Entwurf für eine begrenzte Freigabe wurde am Dienstag in Berlin vorgestellt.

Ein bis zwei deutsche Paare reisen wöchentlich nach Belgien, um sich dort auf eigene Kosten einer künstlichen Befruchtung zu unterziehen. Der Grund: Anders als hierzulande, wo sie zumindest einen großen Teil der Behandlungskosten erstattet bekämen, gibt es dort einen Zusatznutzen, der für manchen nach mehrfachen Fehlgeburten oder einer genetischen Vorbelastung für lebensbedrohliche Krankheiten das Geld wert scheint. In Belgien nämlich ist etwas erlaubt, was in Deutschland, Österreich und der Schweiz bislang unzulässig ist: die Präimplantationsdiagnostik (siehe Kasten).

Doch im Juli dieses Jahres änderte sich (fast) alles. Der Bundesgerichtshof hatte in letzter Instanz über den Fall eines Berliner Arztes entschieden, der sich selbst angezeigt hatte, an mehreren Paaren mit der künstlichen Befruchtung auch PID durchgeführt zu haben. Der Bundesgerichtshof sprach den Arzt frei mit der Begründung, das Embryonenschutzgesetz (ESG) würde in die...


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