Krankenhaus davon befreit

Rundfunkgebühren

Krankenhäuser müssen keine Rundfunkgebühren für Geräte bezahlen, die ihre Patienten nutzen, stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München in einem Urteil (Az. 7 ZB 10.2121) klar, das am 22. November 2010 bekanntgegeben wurde.

Im vorliegenden Fall waren Rechtsmittel, die der Bayerische Rundfunk (BR) zum BayVGH eingelegt hatte, erfolglos. Ein niederbayerischer Landkreis hatte eines seiner Krankenhäuser in ein selbstständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts umgewandelt. Da nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag Em...


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