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Blutprobe ohne richterliche Anordnung ist Beweismittel

Verkehrsrecht

Muss ein Autofahrer Blut zur Alkoholprobe Blut abgeben, so ist dafür grundsätzlich eine richterliche Anordnung notwendig. Wenn jedoch die Zeit zu knapp ist und ein Beweismittelverlust droht, so dürfen auch Staatsanwaltschaft und nachrangig die Polizei als deren Ermittlungsbeamte eine Blutprobe anordnen. Das entschied das Landgericht Itzehoe bereits am 8. Dezember 2009 (Az. 2 Qs 186/09), wie die Ve...

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