Wann hilft der Fiskus bei Schnee und Eis?

Wann springt der Fiskus ein – und wann nicht? Machen Arbeitnehmer mit ihrem Pkw einen Unfall auf einer beruflichen Fahrt und holen sich in diesem Winter bei Glatteis, Schnee oder der dunklen und nebligen Jahreszeit ein paar Beulen oder sogar einen größeren Schaden, können sie dies beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Der Unfall darf nämlich zusätzlich zur Entfernungspauschale von 30 Cent abgesetzt werden, sofern sich das Unglück auf der Pendelstrecke zwischen Wohnung und Betrieb ereignet. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Hannover hin.

Geschieht der Unfall auf einer Dienstreise, einem beruflich bedingten Umzug oder Arbeitnehmern mit wechselnden Einsatzstellen, sind die Kosten ebenfalls voll absetzbar. Hinzu kommt in diesen Fällen noch der weitere Vorteil, dass der Arbeitgeber die anfallenden Aufwendungen sogar in voller Höhe steuerfrei ersetzen kann. »Das gilt unabhängig davon, ob und wie oft de...


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