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Vater nicht ehelichen Kindes redet mit

Sorgerecht

Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 zum Sorgerecht von Vätern nicht ehelicher Kinder (siehe u. a. ND-Ratgeber vom 1. Dezember 2010) zeigt Wirkung. So bekam jetzt ein unverheirateter Vater aus Brandenburg teilweise das Sorgerecht für seine beiden Kinder (geboren 2003 und 2005) zugesprochen. Im Sommer 2009 hatte sich das Paar getrennt. Die Kinder lebten seither im Hau...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/187757.vater-nicht-ehelichen-kindes-redet-mit.html

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