Nichtzahlung ist eine Straftat

Mindestlohn

Das Oberlandesgericht Naumburg hat ein Urteil bestätigt, wonach das Nichtzahlen von Mindestlöhnen eine Straftat ist. Das Gericht wies die Revision eines Reinigungsunternehmers ab. Damit wurde ein Urteil des Landgerichts Magdeburg als rechtskräftig bestätigt.

Das Landgericht in Magdeburg hatte den Unternehmer einer Reinigungsfirma zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt, weil er Putzfrauen Stundenlöhne unter einem Euro gezahlt hatte.

Mit dieser Entscheidung wurde erstmals in Deutschland das Unterschreiten von Mindestlöhnen als Straftat und nicht nur als Ordnungswidrigkeit be...


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