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Dürfen Lehrer streiken?

Beamtenrecht

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hob eine Disziplinarverfügung der Bezirksregierung Köln gegen eine beamtete Lehrerin auf, die wegen ihrer Beteiligung an drei Warnstreiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine Geldbuße von 1500 Euro zahlen sollte.

Lehrer dürfen trotz des allgemeinen Streikverbots für Beamte ohne disziplinarische Konsequenzen an einem Arbeitskampf teilnehmen, so das Urteil vom 15. Dezember 2010 (Az. 31 K 3904/10.O). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits ließ die Kammer aber die Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht in Münster zu. Das Gericht befand, bei der Teilnahme an den Warnstreiks handele...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/187769.duerfen-lehrer-streiken.html

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