Lange krank – selbst kündigen oder kündigen lassen? Was wird aus Urlaubsanspruch?

Leserfrage zum Arbeitsrecht

Ich bin 60 Jahre alt, in einer kleinen Firma beschäftigt und seit Oktober 2009 krank. Ich will den Job aufgeben. Soll ich kündigen oder besser einen Aufhebungsvertrag abschließen? Ich weiß auch nicht, wann ich wieder arbeitsfähig werde. Was wird mit meinem Urlaubsanspruch?
Paul R., Berlin

In diesem konkreten Fall wäre es günstiger, sich vom Betrieb kündigen zu lassen. Würden Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen oder selbst kündigen und würden Sie wieder arbeitsfähig, aber arbeitslos, müssten Sie mit einer Sperrzeit für die ALG-I-Zahlung rechnen. Sie hätten durch Einwilligung zum Aufhebungsvertrag oder durch die Eigenkündigung den Job selbst aufgegeben und dadurch die (spätere) Arbeitslosigkeit verursacht.

Die Arbeitsagentur könnte jedenfalls von dieser Rechtslage ausgehen. Andererseits würde sich auch ein Aufhebungsvertrag nicht lohnen, denn um die Sperrzeit zu verhindern, müsste die Firma mit Bestimmtheit mit der Kündigung drohen, ...


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