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Verstoß gegen die Verfassung, wenn manche Eltern zur Kasse gebeten werden

Schulbuskosten

Der Fall kann über das Bundesland Rheinland-Pfalz hinaus weitreichende Folgen haben: Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Rheinland-Pfalz vom 29. November 2010 verstößt die Regelung des Elternanteils an den Schulbuskosten gegen die Verfassung. Mit dieser Entscheidung kippte der VGH die bisherige Regelung, nach der manche Eltern an den Schulbuskosten beteiligt werden.

Die Vorschrift, dass nur Eltern von Gymnasiasten und von Kindern an Integrierten Gesamtschulen (IGS) für Fahrten zur Schule mitbezahlen, missachte den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, so der VGH in Koblenz in dem am 20. Dezember 2010 bekannt gegebenen Urteil. Es sah in der Regelung eine »soziale Ungleichbehandlung«. Das Land muss nun bis zum 31. Juli 2012 neu regeln, wie es den Elternbeitra...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/187773.verstoss-gegen-die-verfassung-wenn-manche-eltern-zur-kasse-gebeten-werden.html

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