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Meinungsfreiheit auch für Nazis
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hebt fünfjähriges Publikationsverbot auf
Karlsruhe (dpa/ND). Die Bundesverfassungsrichter haben erneut ein Zeichen für die Meinungsfreiheit gesetzt. Dieses Grundrecht gelte auch für Rechtsextreme, heißt es in einer am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung. Sie gaben damit der Beschwerde eines Rechtsextremen recht, der unter anderem wegen Volksverhetzung vorbestraft ist. Dem Mann war 2008 vom Oberlandesgericht München unters...
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