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Der alte Streit ums Sorgerecht

Das Sorgerecht hat sich in den vergangenen hundert Jahren fast vollständig gedreht, wie unsere Chronologie verdeutlicht.

Das 1900 entstandene Bürgerliche Gesetzbuch sah für die Mütter grundsätzlich kein Mitspracherecht über ihre minderjährigen Kinder vor. Allein die Entscheidung des Vaters zählte. In der Weimarer Republik wurde im Artikel 121 zwar festgeschrieben: »Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche, seelische und gesellschaftliche Entwicklung zu schaffen ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/188271.der-alte-streit-ums-sorgerecht.html

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