Rechte leiblicher Väter enorm gestärkt: Kindeswohl muss stärker geprüft werden

EGMR-Urteil zum Sorgerecht

Ein Kind hat Anspruch auf seinen leiblichen Vater. Dies ist für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein unumstößliches Grundrecht, auch wenn der Vater nach der Geburt keinen Kontakt zu seinen Kindern hat. Dieses Urteil hat Konsequenzen auch für die deutsche Rechtsprechung.

Die EGMR-Richter haben mit einem aktuellen Urteil das Sorgerecht unverheirateter Väter gestärkt und damit einem Vater die Hoffnung auf ein erstes Treffen mit seinen leiblichen Kindern gegeben. Deutsche Gerichte werden sich danach richten müssen und in Zukunft das Interesse der Kinder sorgfältiger prüfen müssen, bevor sie einen Umgang mit dem Vater ablehnen. Die europäische Rechtsprechung stärkt zunehmend die Rechte von Vätern beim Umgang mit ihren Kindern.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte kann ein 43-jähriger Nigerianer darauf hoffen, seine fünf Jahre alten Zwillinge kennenzulernen, die er bisher nie getroffen hat. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Karlsruhe, dem abgewiesenen Asylbewerber den Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, habe nicht das Wohl der Kinder berücksichtigt, hieß es in dem am 21. Dezember 2010 veröffentlichten Urteil des EGMR. Die Richter sprachen dem Mann, der 2003 nach ...


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