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Teure Stolperfallen

Hauseigentum

Hauseigentümer sind dafür verantwortlich, dass die Zugänge zum Haus nicht nur von Schnee und Eis, sondern auch von eventuellen Stolperfallen frei sind.

Sie können damit einen zuverlässigen Hauswart beauftragen. Um eine Haftung des Eigentümers für Unfallschäden auszuschließen, sollte der übertragene Tätigkeitsbereich mit dem Hauswart klar schriftlich vereinbart werden und dieser dafür eine angemessene Vergütung erhalten. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az. 8 U 15/10) verweist die Württembergische Versicherung. Im entsch...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/188273.teure-stolperfallen.html

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