Urlaubsanspruch nach längerer Krankheit über gesetzlichen Mindesturlaub hinaus?

Arbeitsrecht

Nach langer Krankheit kann ein Urlaubsanspruch über den gesetzlich garantierten Mindesturlaub von vier Wochen hinaus verfallen, wenn der entsprechende Tarifvertrag keine anderen Regelungen enthält. Demnach gilt eine Ausnahme nur für den gesetzlich garantierten Mindesturlaub von vier Wochen, der nach europäischem Recht dem erkrankten Arbeitnehmer erhalten bleiben müsse.

Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht, Michael Henn, Präsident des Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA) in Stuttgart, unter Hinweis auf ein am 27. Dezember 2010 bekannt gewordenes Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz (Az. 10 Sa 244/10).

Zwischen den Parteien ist streitig, ob der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigende Tarifurlaub aus den Jahren 2007 und 2008 verfallen ist. Der 1950 geborene Kläger ist seit 1974 bei der beklagten Stadt in der Fünf-Tage-Woche als Angestellter beschäftigt und hat nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) damit Anspruch auf 30 Urlaubstage jährlich. Der Kläger war vom 23. Juni 2007 bis zum 7. Oktober 2009 arbeitsunfähig erkrankt.

Mit seiner Klage verlangt er, ihm für 2007 und 2008 den tariflichen Mehrurlaub von jeweils noch zehn Urlaubstagen zu gewähren, der über den gesetzlich garantierten Mindesturlaub von vier Wochen hinausgeht. Da...


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