Opfer können leer ausgehen

Entschädigung

Beantragen Opfer von Gewalttaten erst nach einem Jahr eine staatliche Opferentschädigung, so gehen sie in der Regel leer aus. Denn rückwirkende Entschädigungsleistungen sind ausnahmsweise nur noch möglich, wenn das Gewaltopfer an der Antragstellung gehindert war. Das entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in einem Urteil, das am 16. November 2010 veröffentlicht wurde.

Damit scheiterte eine 47-jährige Frau aus Frankfurt am Main mit ihrer Klage vor Gericht. Die Frau war 1992 Opfer eines Überfalls geworden und hatte dabei mehrere Schusswunden am Bein erlitten. Erst neun Jahre nach dem Überfall erfuhr sie von einem Opfe...


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