Klagewelle flutet Sozialgericht

Zahl der Hartz-IV-Verfahren im Jahr 2010 um 20 Prozent gestiegen / Kritik an schwarz-gelber Reform des Gesetzes

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 4 Min.

Normalerweise folgt auf Flut Ebbe. An Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin gelten die Naturgesetze allerdings nicht. Da steigt die Klagewelle kontinuierlich an. Tag und Nacht. »Alle zwölf Minuten kam im vergangenen Jahr eine Klage hinzu, 70 Prozent betrafen Hartz IV«, erklärte gestern bei der Jahrespressekonferenz die Präsidentin des Berliner Sozialgerichts, Sabine Schudoma. Insgesamt gab es demnach 2010 fast 32 000 neue Hartz-IV-Klagen, ein Zuwachs von noch mal 20 Prozent zum Vorjahr. Und dies, obwohl die Zahl der sogenannten Bedarfsgemeinschaften in Berlin im Laufe des Jahres nur geringfügig auf 330 355 (September 2010) mit insgesamt 592 999 Hilfenehmern anstieg. »Nach sechs Jahren Hartz IV«, stellt Schudoma ernüchtert fest, »ist der Ausnahmezustand die Regel geworden.«

Dabei trifft das Sozialgericht nach Aussage seiner Präsidentin »keine Wutwelle«. Es gehe eben nicht um eine allgemeine Empörung gegen »die da oben«, sondern um konkrete Probleme, die den betroffenen Menschen auf den Nägeln brennen: »Muss das Jobcenter meine Stromschulden übernehmen?« »Warum kriege ich während der Ausbildung keine Leistungen?« »Ist es richtig, dass die Betriebskostenzahlung auf meinen Anspruch angerechnet wird?« So lauten die Fragen der Betroffenen. Zwei Drittel aller Fälle betreffen Punkte wie Anrechnung von Einkommen, Kosten der Unterkunft, Verletzung gesetzlicher Fristen und Leistungskürzungen. Aus ihrer täglichen Erfahrung stellt Schudoma dazu gegen die landläufige Meinung fest: »Fälle von Sozialbetrug sind die krasse Ausnahme.« Die Mehrheit der Betroffenen ist im Recht: Über die Hälfte der Hartz-IV-Klagen ist zumindest teilweise erfolgreich.

Was tun gegen die Klageflut?

Obwohl die Zahl der Richter im letzten Jahr auf 126 aufgestockt wurde, müsste das Berliner Sozialgericht ein ganzes Jahr schließen, nur um die anhängigen Verfahren aufzuarbeiten. Sozialgerichtspräsidentin Schudoma regt deshalb an, dass die Politik prüfen solle, eine Gerichtsgebühr für Jobcenter wieder einzuführen. Pauschal 150 Euro pro Sozialgerichtsverfahren. »Es verwundert, dass sich gerade die Behörde mit den höchsten Klagezahlen nicht mehr an den Kosten beteiligen muss«, meint Schudoma, die sich davon eine Reduzierung der Verfahren verspricht.

Bei der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit stößt die Idee indes auf Ablehnung. »Wir brauchen keine finanziellen Anreize, damit wir unsere Arbeit gut machen«, sagt Pressesprecher Erik Benkendorf. Es sei auch so immer der Anspruch der Arbeitsagentur, dass seine Bescheide für jeden »nachvollziehbar und transparent« sind. Die vielen juristischen Auseinandersetzungen erklärt sich Benkendorf mit der komplexen Materie eines Gesetzes, das es erst seit sechs Jahren gibt. Dass es auch in der Bundesagentur selbst Probleme gab, räumt er zwar ein. Doch würden diese ständig weiter minimiert: Neben Softwareanpassungen sei es beispielsweise gelungen, die Fluktuation bei den Mitarbeitern in den Jobcentern im vergangenen Jahr zu verringern. Und: »Sie sind inzwischen besser qualifiziert«, sagt Benkendorf.

Diese Verbesserungen erkennt auch Berlins Sozialgerichtspräsidentin Sabine Schudoma an. »Die Mitarbeiter der Jobcenter erleben wir trotz stärkster Belastung als kompetent und engagiert«, sagt sie. Dennoch gebe es auch nach sechs Jahren weiter Probleme. »Weniger Bürokratie, bessere Software, mehr Zeit für den Einzelfall«, zählt Schudoma auf, wären dagegen Schritte in die richtige Richtung. Viele Klagen wären aus Sicht der Gerichtspräsidentin auch vermeidbar, würden Missverständnisse bereits im Vorfeld in einem Gespräch zwischen Kläger und Beklagten ausgeräumt. Denn vorm Sozialgericht kommt es in den meisten Fällen auch nicht zu einem Richterspruch, sondern in der Mehrzahl der Verfahren zu Vergleichen. Der Richter wird dabei zum Schlichter.

Neues Ungemach droht von Schwarz-Gelb

Dass allein Optimierungen im Jobcenterbereich oder im Verfahrensablauf ausreichen, um die Rechtsunsicherheiten bei Behörden und vor allem den Betroffenen auszuräumen, bezweifelt allerdings der Fachanwalt für Sozialrecht Andreas Staak, der viele Hartz-IV-Kläger vor dem Sozialgericht vertritt. »Wir gehen auch für dieses Jahr davon aus, dass der Ansturm auf die Sozialgerichte anhalten wird«, meint Staak. Schließlich bringe die aktuelle Hartz-IV-Reform eine Reihe von Verschlechterungen für Hilfenehmer mit sich. Beispielweise sei geplant, Darlehen zukünftig als Einkommen anzurechnen, sagt Staak.

Ungemach droht also aus der Bundespolitik, die derzeit wieder einmal die Hartz-IV-Reform novelliert. »Mit den Gesetzesänderungen, wie sie bisher geplant sind, wird sich nichts ändern«, befürchtet gegenüber ND Berlins Sozialsenatorin Carola Bluhm (LINKE). Ganz im Gegenteil: Schließlich dürfte es mit den geplanten Bildungspaketen für Kinder aus Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften künftig für die Beschäftigten der Jobcenter noch schwieriger werden, Bescheide korrekt auszustellen. Außerdem habe die Bundesregierung es bisher versäumt, eine transparente Berechnung des ALG-II-Regelsatzes vorzulegen, wie es das Bundesverfassungsgericht angemahnt habe. Auch Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) appelliert angesichts der tiefen Verunsicherung in der Bevölkerung, die sich in den Rekordklagezahlen niederschlage, an die Bundespolitik, die umfangreichen Reformvorschläge der Länderjustizministerkonferenz zur Verbesserung der Situation vom letzten November zu berücksichtigen.

Wie auch immer die Politik reagiert. Illusionen, dass die Verfahrensflut in diesem Jahr abebben könnte, hegt Sozialgerichtspräsidentin Sabine Schudoma indes keine. »Das Sozialgericht Berlin behält auch in der Sturmflut den Kopf über Wasser«, sagt sie. Es klingt ein bisschen trotzig.

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