Erhebung der Zweitwohnungssteuer – ist ein Ende der Rechtsstreite abzusehen?

Wochenendgrundstücke

Seitdem immer mehr Gemeinden auf die Idee kamen, eine Zweitwohnungssteuer zu erheben und unter anderem auch die sogenannten Datschennutzer unter die Steuerpflicht zu stellen, gibt es – mittlerweile über zehn Jahre andauernd – heftige Rechtsstreite darum. Insbesondere in Brandenburg hat sich häufig eine große Anzahl an Nutzern von Wochenendgrundstücken gegen solche Zweitwohnungssteuerbescheide gewehrt.

Mit Hilfe des Grundstücksnutzerverbandes VDGN konnte in vielen Fällen, auch in einer Vielzahl jetzt aktuell zu Ende gehender, erreicht werden, dass die erhobenen Zweitwohnungssteuern auf ein erträgliches Maß reduziert wurden.

Dass Datschennutzer von den Gemeinden grundsätzlich per Satzung zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können, ist von den Gerichten mittlerweile einhellig festgestellt. Auch die formellen Satzungsfehler, die häufig in den früheren Jahren einen großen Raum in Rechtsstreiten einnahmen, sind in aller Regel behoben.

Gestritten wurde in den letzten Jahren am meisten über den Steuermaßstab, der den Gemeinden große Schwierigkeiten bereitet hat. Anknüpfungspunkt ist in den meisten Fällen der jährliche Mietaufwand. Da es für Datschen und Wochenendhäuser in aller Regel keine Mietwerte bei den Gemeinden gibt, mussten die Gemeinden einen angemessenen Schätzmaßstab entwickeln, nach dem aus vorhandenen Mietwerten – ...


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