Auch bei nicht genehmigtem Umzug

Unterkunftskosten

Ein notwendiger Umzug eines Hartz-IV-Beziehers in eine teurere Wohnung kann auch ohne behördliche Genehmigung zulässig sein. Ein wichtiger Grund muss aber dafür vorliegen, entschied das Sozialgericht Dortmund am 26. Oktober 2010 (Az. S 31 AS 317/08).

Eine Hartz-IV-Empfängerin aus Bochum war mit ihrer sechsjährigen Tochter in eine neue, aber teurere Wohnung umgezogen, weil in der alten Wohnung Schimmel aufgetreten ist – trotz Renovierungsversuchs des Vermieters. Die Agentur für Arbeit wollte aber weiterhin nur die geringere Miete der alten Wohnung übernehmen. Denn nach den Richtlinien der Sta...


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