Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung sind steuerlich absetzbar

Nach einem unlängst veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim auch dann als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet worden sind.

Mit der Entscheidung rückt der BFH von seinen bisher strengeren Grundsätzen ab, so der Kieler Steuerberater Jörg Passau von der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht (DANSEF), unter Hinweis auf ein am 5. Januar 2011 veröffentlichtes Urteil des Bund...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.