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Schenkung an die Enkelin

Wohnungseigentum

Die Großmutter wollte der (noch minderjährigen) Enkelin die kleine Eigentumswohnung schenken, in der sie selbst wohnte. Ein Schenkungsvertrag wurde aufgesetzt, in dem sich die alte Dame ein lebenslanges Wohnrecht garantieren ließ. Doch das Grundbuchamt spielte nicht mit: Der Vertrag werde nur wirksam, wenn ein Ergänzungspfleger ihn genehmige. Hintergrund: Ist ein Rechtsgeschäft für einen Minderjäh...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/189315.schenkung-an-die-enkelin.html

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