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Farbe des Nagellacks geht den Chef nichts an

Arbeitsrecht

Das Landesarbeitsgericht Köln musste sich jüngst mit den Dienstvorschriften eines Sicherheitsunternehmens beschäftigen, welches im Auftrag der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn die Fluggäste kontrolliert.

Strittig war unter anderen, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von Bredow, VdAA Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VdAA), unter Hinweis auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 18. Februar 2010 (Az. 3 TaBV 15/10), ob »den Bediensteten die Mitnahme und Benutzung von privaten Kommunikationseinrichtungen an den Kontrollstrecken untersagt werden kann«. Das LAG äu...

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