Oberarzt nicht gleich Oberarzt

Tarifliche Bezahlung

Nicht jeder Mediziner mit dem Titel »Oberarzt« muss an kommunalen Krankenhäusern auch wie ein Oberarzt bezahlt werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom 16. Dezember 2010 (Az. 6 AZR 357/09) hervor.

Der Arzt sei nach den tariflichen Regelungen dann als Oberarzt anzusehen, wenn ihm »die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen« worden ist. Nach dem Tarifvertrag für kommunale Kliniken (TV-Ärzte/VKA) bemisst sich die Entlohnung zunächst nach der Stufe 1, unabhängig davon, welche Tätigkeit der Oberarzt zuvor ausgeübt hat.

Damit scheiterte der Leiter der Neuroradiologie einer Städtischen Klinik in Bayern mit seiner Klage. Sein Arbeitg...


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