Klage gegen GASAG-Preise abgewiesen

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(dpa/ND). Mehr als 100 Berliner Haushalte müssen sich im Rechtsstreit um überhöhte Gasrechnungen des Versorgers GASAG gedulden. Die Verbraucherzentrale Berlin, die die Betroffenen vertrat, verzichtete am Mittwoch vor dem Landgericht auf einen Klageantrag gegen die GASAG. Die Richterin hatte zuvor in der mündlichen Verhandlung deutliche Zweifel am Klagerecht der Verbraucherzentrale erkennen lassen. Weil kein schriftlicher Klageantrag gestellt wurde, wies das Landgericht die Klage per Versäumnisurteil ab.

Der Rechtsstreit betrifft Rückforderungen von 104 Kunden, die Gaslieferverträge der Tarife GASAG aktiv, GASAG Vario 1 und Vario 2 bei der GASAG haben. Sie sind der Auffassung, die GASAG habe zwischen 2005 und 2009 unrechtmäßige Preiserhöhungen vorgenommen. Die Verbraucherzentrale wollte rund 110 000 Euro von der GASAG zurückfordern.

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