Klage gegen GASAG-Preise abgewiesen
(dpa/ND). Mehr als 100 Berliner Haushalte müssen sich im Rechtsstreit um überhöhte Gasrechnungen des Versorgers GASAG gedulden. Die Verbraucherzentrale Berlin, die die Betroffenen vertrat, verzichtete am Mittwoch vor dem Landgericht auf einen Klageantrag gegen die GASAG. Die Richterin hatte zuvor in der mündlichen Verhandlung deutliche Zweifel am Klagerecht der Verbraucherzentrale erkennen lassen. Weil kein schriftlicher Klageantrag gestellt wurde, wies das Landgericht die Klage per Versäumnisurteil ab.
Der Rechtsstreit betrifft Rückforderungen von 104 Kunden, die Gaslieferverträge der Tarife GASAG aktiv, GASAG Vario 1 und Vario 2 bei der GASAG haben. Sie sind der Auffassung, die GASAG habe zwischen 2005 und 2009 unrechtmäßige Preiserhöhungen vorgenommen. Die Verbraucherzentrale wollte rund 110 000 Euro von der GASAG zurückfordern.
Wir behalten den Überblick!
Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!
Das beste Mittel gegen Fake-News und rechte Propaganda: Journalismus von links!
In einer Zeit, in der soziale Medien und Konzernmedien die Informationslandschaft dominieren, rechte Hassprediger und Fake-News versuchen Parallelrealitäten zu etablieren, wird unabhängiger und kritischer Journalismus immer wichtiger.
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.
Vielen Dank!