Schieflagen gibt es nicht nur in Ungarn

Ein Brief nach Budapest ist nicht genug

  • Kay Wagner, Brüssel
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Neelie Kroes, Vizepräsidentin der EU-Kommission, hat der ungarischen Regierung einen Brief geschrieben, in dem sie »ernste Bedenken« gegen das Mediengesetz der Magyaren äußert. Zwei Wochen gab sie Ungarn Zeit, Vorwürfe zu entkräften, wonach das Gesetz gegen EU-Vorschriften verstößt. Sollte dies nicht gelingen, könnte ein Verfahren wegen Vertragsverletzung eingeleitet werden.

Der Brief von Neelie Kroes muss manchen enttäuschen, der sich um Ungarns Pressefreiheit sorgt. Denn Frau Kroes äußert Bedenken lediglich gegen drei Details des Gesetzes. Medienpolitik fällt weitgehend in die Zuständigkeit der Mitgliedsländer. So hat das EU-Recht wenig Texte zu bieten, gegen Ungarns Mediengesetz verstoßen könnte.

Kroes kritisiert, dass in Ungarn verbreitete ausländische Medien belangt werden können, wenn sie so berichten, wie es den Ungarn nicht passt. Laut EU-Recht müssen sich Medien jedoch nur nach dem Recht ihres Heimatlandes richten. Zweitens bemängelt Kroes die Pflicht aller Medien, sich registrieren zu lassen. Üblich sei das in der EU nur für Fernsehanstalten. Vor allem aber sei die Forderung, ausgewogen zu berichten, ...


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