Keine Auferstehung der Friedhofsbahn

Evangelische Kirche verliert Prozess um Zugverbindung von Berlin-Wannsee nach Stahnsdorf

  • Yvonne Jennerjahn, epd
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.
Eine alte Eisenbahnbrücke auf dem Gelände des Südwestkirchhofs in Stahnsdorf
Eine alte Eisenbahnbrücke auf dem Gelände des Südwestkirchhofs in Stahnsdorf

Die Deutsche Bahn muss die 1961 stillgelegte Stahnsdorfer Friedhofsbahn nicht wieder in Betrieb nehmen und auch keinen Schadenersatz für den Verlust der Strecke leisten. Die Evangelische Kirche hat eine Klage auf Wiederherstellung der rund vier Kilometer langen S-Bahnlinie von Berlin-Wannsee zum Südwestkirchhof in Stahnsdorf verloren, teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag mit.

Die in dem 1909 von Kirche und preußischer Staatsbahn geschlossenen Vertrag enthaltene Verpflichtung zu »im Laufe der Jahre notwendig werdender Erneuerung« der Bahnanlagen setze nutzungsbedingten Verschleiß oder Modernisierungsbedarf voraus, hieß es in der Urteilsbegründung. Stilllegung und Demontage der Bahnstrecke nach dem Mauerbau seien jedoch Folge einer politischen Entscheidung der Staats- und Parteiführung in der DDR gewesen. Die evangelische Landeskirche habe deshalb trotz des Vertrags über die S-Bahnlinie keinen Anspruch auf Wiederinbetriebnahm...


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