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Vorsorgevollmacht

Immer mehr Menschen sind aufgrund von Altersverwirrtheit, Krankheit, Unfällen oder Behinderung nicht mehr in der Lage, über die eigenen persönlichen und finanziellen Belange zu entscheiden. Derzeit werden über eine Million Bürger von einem vom Gericht bestellten Fürsorger betreut. Wer sich auch für den Betreuungsfall seine Selbstbestimmung erhalten will, sollte bereits in gesunden Tagen vorsorgen und eine Vorsorgevollmacht aufsetzen lassen. Das empfiehlt die Notarkammer Berlin.

Mit einer solchen Vollmacht kann jeder bestimmen, wer im Betreuungsfall seine Interessen und Belange wahrnehmen soll. Doch leider haben die Gerichte oft Schwierigkeiten festzustellen, ob ein Betreuungsbe...


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