Keine Ansprüche, wenn befristeter Vertrag ausläuft
Arbeitsvertrag
Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, hat der Beschäftigte keinen Anspruch darauf, unbefristet übernommen zu werden. Das geht aus einem am 13. Januar 2011 veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor (Az. 9 Sa 193/10).
Dies gilt laut Gericht auch, wenn die Stelle nach dem Ende des befristeten Vertrages mit einem neuen Arbeitnehmer besetzt wird.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Arbeitnehmerin ab. Sie hatte mit ihrem früheren Arbeitgeb...
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